Allgemeine Geschäftsbedingungen
SOWA Privacy sp. z o.o.
ul. Stanisława Leszczyńskiego 4/25, 50-078 Wrocław, Polen
KRS 0001255530 · USt-IdNr. (NIP) PL8971976110 · info@sowaprivacy.ai
nachfolgend „Anbieter“
Stand: 29. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der folgenden Leistungen:
- die Browser-Erweiterung SOWA Privacy für Chrome und Chromium-basierte Browser,
- die Desktop-Anwendung SOWA Privacy Chat für macOS und Windows,
- das Nutzerkonto und die Organisationsverwaltung auf sowaprivacy.ai.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Klauseln, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt eine Software zur Verfügung, die personenbezogene und sonstige sensible Daten in Eingaben an KI-Dienste erkennt und vor dem Versand durch Platzhalter ersetzt. Die Erkennung erfolgt lokal auf dem Endgerät des Kunden.
- Die Erkennung arbeitet in drei Schichten: Mustererkennung, lokale Modelle zur Erkennung benannter Entitäten sowie optional ein lokal ausgeführtes Sprachmodell.
- Geschuldet ist die Erkennung mit den in Absatz 2 beschriebenen Verfahren in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese Verfahren arbeiten mit Mustern und statistischen Modellen. Sie können eine sensible Angabe übersehen und umgekehrt eine nicht sensible Angabe maskieren; eine lückenlose Erkennung ist nach dem Stand der Technik nicht erreichbar und deshalb nicht Gegenstand der Leistung. Die vom Anbieter veröffentlichten bekannten Einschränkungen beschreiben die Leistung näher.
- Absatz 3 legt fest, welche Leistung geschuldet ist. Er beschränkt weder die Rechte des Kunden bei Mängeln noch die Haftung des Anbieters; dafür gelten §§ 12 und 13.
- Die Software ersetzt keine unternehmensweite Lösung zur Verhinderung von Datenabfluss und keine sonstige Sicherheitsmaßnahme. Sie ergänzt solche Systeme.
- Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionsänderungen bleiben vorbehalten, soweit der vertragsgemäße Zweck nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Kostenlose Nutzung der Erweiterung. Mit der Installation der Erweiterung aus dem Chrome Web Store kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über den Funktionsumfang des Tarifs Starter zustande. Ein Nutzerkonto ist hierfür nicht erforderlich.
- Nutzerkonto. Mit der Bestätigung der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung des Kontos zustande.
- Kostenpflichtige Tarife. Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt sein Angebot durch Betätigung der Bestellschaltfläche im Bezahlformular ab. Zuvor bestätigt er dort, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters in Textform zustande.
- Enterprise. Verträge über den Tarif Enterprise kommen durch individuelle Vereinbarung zustande.
§ 4 Tarife und Preise
| Tarif | Preis | Bemessung |
|---|---|---|
| Starter | 0,00 € | dauerhaft unentgeltlich |
| Pro | 7,99 € | je Monat |
| Business | 11,99 € | je Nutzer und Monat, mindestens 5 Lizenzen |
| Enterprise | 19,99 € | je Nutzer und Monat, ab 25 Lizenzen |
- Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der anwendbare Steuersatz richtet sich nach dem Rechnungsland des Kunden.
- Die Desktop-Anwendung SOWA Privacy Chat ist in den Tarifen Business und Enterprise ohne Aufpreis enthalten. Sie wird über den Vertriebskontakt bereitgestellt; ein öffentlicher Download besteht nicht.
- Preisänderungen für laufende Verträge werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Änderungszeitpunkt kündigen.
§ 5 Testphase
- Die Tarife Pro und Business beginnen mit einer unentgeltlichen Testphase von 14 Tagen. Zahlungsdaten werden hierfür nicht erhoben.
- Mit Abschluss der Bestellung nach § 3 Abs. 3 kommt das Abonnement zustande. Die Testphase ist unentgeltlich.
- Hat der Kunde bis zum Ablauf der Testphase kein Zahlungsmittel hinterlegt, wird das Abonnement pausiert; Entgelte fallen nicht an.
- Die entgeltliche Laufzeit beginnt erst, wenn der Kunde ein Zahlungsmittel hinterlegt, frühestens mit Ablauf der Testphase.
- Der Kunde kann das Abonnement während der Testphase jederzeit kündigen. Es endet dann mit Ablauf der Testphase, ohne dass Entgelte anfallen.
- Für den Tarif Enterprise wird ein individueller Pilotbetrieb vereinbart.
§ 6 Zahlung und Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über den Zahlungsdienstleister Stripe. Zahlungskartendaten werden ausschließlich dort verarbeitet und erreichen den Anbieter nicht.
- Für die Tarife Business und Enterprise sind zusätzlich Jahresrechnung, Bestellung per Auftrag und Zahlung per Überweisung möglich.
- Hinzubuchung von Lizenzen. Lizenzen können jederzeit anteilig hinzugebucht werden; die Abrechnung erfolgt zur nächsten Verlängerung.
- Reduzierung von Lizenzen. Reduzierungen werden zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Eine Abrechnung innerhalb eines laufenden Zeitraums findet nicht statt. Bei Jahresverträgen werden Reduzierungen zur Verlängerung wirksam.
- Nur gegenüber Unternehmern: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Monatlich abgerechnete Verträge enden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, ohne dass es einer Begründung bedarf.
- Jährlich abgerechnete Verträge laufen bis zum Verlängerungstermin. Eine automatische Verlängerung ohne Bestätigung des Kunden findet nicht statt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Textform. Verträge über den Tarif Pro können außerdem ohne Anmeldung über die Kündigungsschaltfläche gekündigt werden, die über den Link „Verträge hier kündigen“ in der Fußzeile jeder Seite der Website erreichbar ist, sowie nach Anmeldung über das Kundenportal. Verträge über die Tarife Business und Enterprise werden gegenüber dem Vertriebskontakt oder unter info@sowaprivacy.ai gekündigt.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Kündigung unverzüglich in Textform mit ihrem Inhalt, dem Datum und der Uhrzeit des Eingangs sowie dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden den Datenexport für 30 Tage zur Verfügung. Der Export umfasst insbesondere das Wörterbuch, Vorlagen und die Prüfprotokoll-Historie.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die auch das Muster-Widerrufsformular enthält. Der Widerruf kann auch über die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile jeder Seite der Website erklärt werden.
§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ein Nutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet.
- Der Kunde unterlässt es, Schutzmechanismen der Software zu umgehen, sie zurückzuentwickeln oder außerhalb des eingeräumten Umfangs zu vervielfältigen.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm an KI-Dienste übermittelten Inhalte verantwortlich. Er prüft die Maskierung vor dem Versand eigenverantwortlich, soweit ihm dies zumutbar ist.
- Das Verhältnis des Kunden zu den Anbietern der genutzten KI-Dienste richtet sich ausschließlich nach deren Bedingungen. Der Anbieter ist an diesen Verträgen nicht beteiligt.
- Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde weist die ihm zugeordneten Nutzer auf die Einschränkungen nach § 2 Abs. 3 hin.
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software im Umfang des gebuchten Tarifs.
- Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder Bereitstellung an Dritte ist ausgeschlossen. Bei den Tarifen Business und Enterprise gilt dies nicht für die Nutzung durch die vom Kunden benannten Nutzer im Rahmen der gebuchten Lizenzen.
- Der Quellcode des Erkennungskerns ist einsehbar („source-available“), jedoch nicht quelloffen. Die Einsichtnahme setzt eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Sie begründet kein Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe des Quellcodes und keine über diesen Vertrag hinausgehenden Nutzungsrechte.
§ 11 Verfügbarkeit und Support
- Die Erkennung läuft lokal auf dem Endgerät und setzt keine Verfügbarkeit von Diensten des Anbieters voraus.
- Für die Website und die Kontoverwaltung schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht gesondert vereinbart. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
- Der Supportumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Für den Tarif Enterprise gilt eine Reaktionszeit von vier Stunden.
§ 12 Gewährleistung
- Der Anbieter stellt die Software in der nach § 2 geschuldeten Beschaffenheit bereit und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Dazu gehören die Aktualisierungen, die dafür erforderlich sind.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) uneingeschränkt.
- Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen sind.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der Erkennung nach § 2 Abs. 2 und 3. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Datenschutz
- Einzelheiten der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen im Umfang seines Regelungsbereichs vor.
- Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, ihr Zweck und ihr Standort ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Die Protokollierung von Prüfvorgängen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Aktivierung durch den Kunden. Protokolliert werden Vorgänge, nicht Inhalte von Eingaben.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
- Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung zumutbar ist. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
- Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Verbrauchern steht daneben das Recht zu, den Vertrag zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt; gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gilt insoweit deutsches Verbraucherrecht.
- Nur gegenüber Unternehmern: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
- Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.